Es ist und darf nicht Aufgabe des Staates sein Bürger vor sich selbst zu schützen oder zu bevormunden. Der Konsum von Drogen schadet einzig allein der Person die sie nimmt. Alle Drogen sollten vom Staat verkauft werden, der Konsum kann bei Bedarf reguliert werden, z.B. Konsum nur an bestimmten Orten oder unter Aufsicht.
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