Unter Wahlrechtsausschluss versteht man den Ausschluss eines Wahlberechtigten vom Wahlrecht. In der Regel handelt es sich dabei um Personen, die wegen schwerer Straftaten verurteilt wurden. In Deutschland genießen Häftlinge und verurteilte Schwerverbrecher das volle Wahlrecht, sofern es ihnen nicht per Gerichtsbeschluss entzogen wurde.
60% Ja |
40% Nein |
42% Ja |
40% Nein |
8% Ja, aber erst, nachdem sie ihre Strafe verbüßt haben und ihre Bewährungszeit vorüber ist. |
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6% Ja, mit Ausnahme von Straftätern, die wegen Mordes oder Gewaltverbrechen verurteilt wurden. |
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4% Ja, jeder Bürger und jede Bürgerin verdient ein Wahlrecht. |
Sehen Sie, wie sich die Unterstützung für jede Position zum Thema „Kriminelles Wahlrecht” im Laufe der Zeit für 189k Deutschland Wähler verändert hat.
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Einzigartige Antworten von Deutschland Benutzern, deren Ansichten über die bereitgestellten Auswahlmöglichkeiten hinausgingen.
@5DZNC3Y3 Jahre3Y
Ausser pedofile, mörder aus ùberzeugung, homoseksuele (den Sie sind für die adoptierung von Kindern) und das ist förderung zu Kindesmissbrauch.
@9KWTSYJ1Mo1MO
Nachdem sie ihre strafe abgesessen haben und es haengt davon ab, wie sie sich im gefaengnis bverhalten und fuer was sie sitzen
@9DBRJF99mos9MO
Ja, mit Ausnahme von Straftätern, die grundlos Morden oder Gewaltverbrechen verübt haben. Ein Racheakt ist auch eine Straftat, allerdings kann dieser menschlich vertretbar sein und man sollte so einem Täter bei resozialisierung alle verlorenen Rechte wieder anerkennen.
@9B9TPPP1 Jahr1Y
@995GT3M1 Jahr1Y
Ja jeder sollte das Recht dazu haben außer pädophile
@96RBSNR2 Jahre2Y
Ja, allerdings sollte der Entzug des Wahlrechts auch eine angewandte Strafe werden
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