Und unter der Vorraussetzung, dass jeder überwachte Mensch nach einem Gewissen, gesetzlich geregelten, Zeitraum nicht länger als 5 Jahr automatisch über die Überwachung informiert wird und Einsicht erhält in die gewonnen Daten sowie alle Personen die Zugriff auf die Daten hatten und wozu die Daten genutzt wurden. Außerdem muss gewährleistet sein, dass jede Person die auf die Daten zugreift identifizierbar ist und nur Personen die einen Grund haben mit richterlicher Anordnung auf die Daten zugreifen können.
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