Einwanderern aus Ländern wie Ukraine oder Palästinensisches Autonomiegebiet, in denen aktuell Völkermorde begangen werden, sollte die Einreise unverzüglich erlaubt sein. Selbstverständlich ist eine staatliche Überprüfung entsprechender Personen vonnöten, doch erst nach der Ankunft in Deutschland.
Einwanderern aus Ländern wie Afghanistan oder Russland sollte die Einreise erst nach gründlicher Prüfung ihrer Aktivitäten, ihrer Vergangenheit und eventueller Terrorabsichten oder Spionageaktivitäten (in einem solchen Fall ist die Einreise zu verweigern) möglich sein.
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