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1 Antworten

 @5DZNC3Yantwortete…3 Jahre3Y

Ausser pedofile, mörder aus ùberzeugung, homoseksuele (den Sie sind für die adoptierung von Kindern) und das ist förderung zu Kindesmissbrauch.

 @9KWTSYJBündnis 90 / Die Grünenaus British Columbia antwortete…2 Wochen2W

Nachdem sie ihre strafe abgesessen haben und es haengt davon ab, wie sie sich im gefaengnis bverhalten und fuer was sie sitzen

 @9DBRJF9antwortete…8mos8MO

Ja, mit Ausnahme von Straftätern, die grundlos Morden oder Gewaltverbrechen verübt haben. Ein Racheakt ist auch eine Straftat, allerdings kann dieser menschlich vertretbar sein und man sollte so einem Täter bei resozialisierung alle verlorenen Rechte wieder anerkennen.

 @96RBSNRantwortete…1 Jahr1Y

 @8WGNKVRBündnis 90 / Die Grünenantwortete…2 Jahre2Y

Ja, das Wahlrecht gilt für Jeden bzw. Jede der unser demokratisches System respektiert. Lediglich Menschen, die wegen Volksverhetzung, Hochverrat oder anderen Missachtungen unser freiheitlichen demokratischen Grundordnung verurteilt sind, sollte das Wahlrecht entzogen werden.

 @8RJBZQ6antwortete…3 Jahre3Y

 @8PZVDWDantwortete…3 Jahre3Y

 @8PTNJNKantwortete…3 Jahre3Y

Abhängig von der Straftat: Clankriminelle sollten nicht mehr wählen dürfen, Einzeltäter, die keine lange Verbrechensakte haben, schon.

 @8PR4BZHChristlich-Demokratische Unionantwortete…3 Jahre3Y

Ja, außer sie begehen ein schwerwiegendes Strafdelikt gegen Wahlen gemäß der §§ 107 ff. StGB.

 @8PGD38Jantwortete…3 Jahre3Y

Wahlen sind die Grundlage der Demokratie und Kriminelle immer noch Staatsbürger, die sich im selben System aufhalten. Wer einen Bürger aus dem Staat ausklammert, klammert ihn auch aus der Judikative und damit der Jusitz aus. Damit hätte der Staat Recht zu sprechen aus meiner sich verwirkt.

 @8CH6Z85Ökologisch-Demokratischeantwortete…4 Jahre4Y

Ja - außer hohe Straftaten gegen den Deutschen Staat (z.B. Terror usw.), Straftaten - Vergewaltigung - Mord - Misshandlungen

 @8QDG9TTBündnis für Deutschlandantwortete…3 Jahre3Y

Ja, Kleinkriminelle ohne Gewalthintergrund sollten normal Wählen dürfen, Gewaltverbrechern sollte das Wahlrecht jedoch während ihrer Haft entzogen werden.

 @8MK68YNFreie Demokratische Partei aus Maine antwortete…3 Jahre3Y

Ja, denn es ist ein fundamentales Recht, was auch jedem Kriminellen zusteht, solange er/sie psychisch dazu in der Lage, also zurechnungsfähig, ist.

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