Sollten verurteilte Kriminelle wählen dürfen?
Unter Wahlrechtsausschluss versteht man den Ausschluss eines Wahlberechtigten vom Wahlrecht. In der Regel handelt es sich dabei um Personen, die wegen schwerer Straftaten verurteilt wurden. In Deutschland genießen Häftlinge und verurteilte Schwerverbrecher das volle Wahlrecht, sofern es ihnen nicht per Gerichtsbeschluss entzogen wurde.
@5DZNC3Y3 Jahre3Y
Ausser pedofile, mörder aus ùberzeugung, homoseksuele (den Sie sind für die adoptierung von Kindern) und das ist förderung zu Kindesmissbrauch.
@9KWTSYJBündnis 90 / Die Grünen2 Wochen2W
Nachdem sie ihre strafe abgesessen haben und es haengt davon ab, wie sie sich im gefaengnis bverhalten und fuer was sie sitzen
@9DBRJF98mos8MO
Ja, mit Ausnahme von Straftätern, die grundlos Morden oder Gewaltverbrechen verübt haben. Ein Racheakt ist auch eine Straftat, allerdings kann dieser menschlich vertretbar sein und man sollte so einem Täter bei resozialisierung alle verlorenen Rechte wieder anerkennen.
@9B9TPPPNationaldemokratische Partei12mos12MO
@995GT3MBündnis für Deutschland1 Jahr1Y
Ja jeder sollte das Recht dazu haben außer pädophile
@96RBSNR1 Jahr1Y
Ja, allerdings sollte der Entzug des Wahlrechts auch eine angewandte Strafe werden
@96KCG6KBündnis für Deutschland1 Jahr1Y
ja, wenn sie in Besitz der Staatsbürgerschaft sind
@92ZW36Y2 Jahre2Y
Bei guten Verhalten der Insassen sollte wählen kein Problem sein
@8Z85GC8Bündnis für Deutschland2 Jahre2Y
Nur mit deutscher Staatsbürgerschaft
@8YBLX8CBündnis für Deutschland2 Jahre2Y
Ja, außer Pädophile und Tierquäler
@8Y7PPJXBündnis 90 / Die Grünen2 Jahre2Y
Ja, mit Ausnahme bei mehrfachen politisch motivierten Straftaten oder Terrorismus
@8Y6MCNQSozialdemokratische Partei2 Jahre2Y
Ja, außer Straftäter*innen des politisch extremistischen Spektrum
@8WGNKVRBündnis 90 / Die Grünen2 Jahre2Y
Ja, das Wahlrecht gilt für Jeden bzw. Jede der unser demokratisches System respektiert. Lediglich Menschen, die wegen Volksverhetzung, Hochverrat oder anderen Missachtungen unser freiheitlichen demokratischen Grundordnung verurteilt sind, sollte das Wahlrecht entzogen werden.
@8VD6CGYDie Partei3 Jahre3Y
Nur bei wiederbetätigung, Terrorismus, hochverrat
wenn sie keine straftaten aus politisch rechten gründen begangen haben
@8TCG66HFreie Demokratische Partei3 Jahre3Y
Ja, aber nur, wenn die Straftat nicht nachweislich politisch motiviert war.
Wenn ihre Tat nicht unter politischer Absicht stand
Ja, solange die zurechnungsfähig sind
@8RJBZQ63 Jahre3Y
Ja, aber nur wenn sie ihren Taten büßen aber sich auch bessern wollen
@8RBVCHDSozialdemokratische Partei3 Jahre3Y
Ja, wenn sie nicht wegen extremer oder extremistischer Taten verurteilt wurden
@8QC6FXWSozialdemokratische Partei3 Jahre3Y
Es kommt darauf an welche Staftat sie begangen
@8PZVDWD3 Jahre3Y
Man sollte anhand der verübten Verbrechen entscheiden ob ein Person wählen darf
@8PTNJNK3 Jahre3Y
Abhängig von der Straftat: Clankriminelle sollten nicht mehr wählen dürfen, Einzeltäter, die keine lange Verbrechensakte haben, schon.
Ja, außer sie begehen ein schwerwiegendes Strafdelikt gegen Wahlen gemäß der §§ 107 ff. StGB.
@8PGD38J3 Jahre3Y
Wahlen sind die Grundlage der Demokratie und Kriminelle immer noch Staatsbürger, die sich im selben System aufhalten. Wer einen Bürger aus dem Staat ausklammert, klammert ihn auch aus der Judikative und damit der Jusitz aus. Damit hätte der Staat Recht zu sprechen aus meiner sich verwirkt.
@8P4KMXFBündnis 90 / Die Grünen3 Jahre3Y
Wenn aufgrund von politischen Dinge, wie z.B Volksverhetzung, verurteilt werden, nein.
@8D96G994 Jahre4Y
Ja, wenn durch Psychiater als Wahlfähig freigegeben.
@8CMD4CD4 Jahre4Y
Ja, wenn sie dessen als urteilsfähig anerkannt werden.
@8CH6Z85Ökologisch-Demokratische4 Jahre4Y
Ja - außer hohe Straftaten gegen den Deutschen Staat (z.B. Terror usw.), Straftaten - Vergewaltigung - Mord - Misshandlungen
@8QDG9TTBündnis für Deutschland3 Jahre3Y
Ja, Kleinkriminelle ohne Gewalthintergrund sollten normal Wählen dürfen, Gewaltverbrechern sollte das Wahlrecht jedoch während ihrer Haft entzogen werden.
@8MK68YNFreie Demokratische Partei3 Jahre3Y
Ja, denn es ist ein fundamentales Recht, was auch jedem Kriminellen zusteht, solange er/sie psychisch dazu in der Lage, also zurechnungsfähig, ist.
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