Unter Wahlrechtsausschluss versteht man den Ausschluss eines Wahlberechtigten vom Wahlrecht. In der Regel handelt es sich dabei um Personen, die wegen schwerer Straftaten verurteilt wurden. In Deutschland genießen Häftlinge und verurteilte Schwerverbrecher das volle Wahlrecht, sofern es ihnen nicht per Gerichtsbeschluss entzogen wurde.
Die Konversation auf diese Teilnehmer beschränken:
@5DZNC3Y4 Jahre4Y
Ausser pedofile, mörder aus ùberzeugung, homoseksuele (den Sie sind für die adoptierung von Kindern) und das ist förderung zu Kindesmissbrauch.
@9TBC7NX3mos3MO
Nur wenn die Haftstrafe abgesessen wurde. Verurteilte hinter Gittern nicht nicht direkter Teil der Gesellschaft und sollten keinen Einfluss auf diese nehmen dürfen.
Nachdem sie ihre strafe abgesessen haben und es haengt davon ab, wie sie sich im gefaengnis bverhalten und fuer was sie sitzen
@9DBRJF91 Jahr1Y
Ja, mit Ausnahme von Straftätern, die grundlos Morden oder Gewaltverbrechen verübt haben. Ein Racheakt ist auch eine Straftat, allerdings kann dieser menschlich vertretbar sein und man sollte so einem Täter bei resozialisierung alle verlorenen Rechte wieder anerkennen.
@96KCG6KBündnis für Deutschland2 Jahre2Y
ja, wenn sie in Besitz der Staatsbürgerschaft sind
@92ZW36Y3 Jahre3Y
Bei guten Verhalten der Insassen sollte wählen kein Problem sein
@8Z85GC8Bündnis für Deutschland3 Jahre3Y
Nur mit deutscher Staatsbürgerschaft
@8YBLX8CBündnis für Deutschland3 Jahre3Y
Ja, außer Pädophile und Tierquäler
@8Y7PPJXBündnis 90 / Die Grünen3 Jahre3Y
Ja, mit Ausnahme bei mehrfachen politisch motivierten Straftaten oder Terrorismus
@8WGNKVRBündnis 90 / Die Grünen3 Jahre3Y
Ja, das Wahlrecht gilt für Jeden bzw. Jede der unser demokratisches System respektiert. Lediglich Menschen, die wegen Volksverhetzung, Hochverrat oder anderen Missachtungen unser freiheitlichen demokratischen Grundordnung verurteilt sind, sollte das Wahlrecht entzogen werden.
@8VD6CGYDie Partei3 Jahre3Y
Nur bei wiederbetätigung, Terrorismus, hochverrat
Wenn ihre Tat nicht unter politischer Absicht stand
Ja, solange die zurechnungsfähig sind
@8RJBZQ64 Jahre4Y
Ja, aber nur wenn sie ihren Taten büßen aber sich auch bessern wollen
@8RBVCHDSozialdemokratische Partei4 Jahre4Y
Ja, wenn sie nicht wegen extremer oder extremistischer Taten verurteilt wurden
@8QC6FXWSozialdemokratische Partei4 Jahre4Y
Es kommt darauf an welche Staftat sie begangen
@8PTNJNK4 Jahre4Y
Abhängig von der Straftat: Clankriminelle sollten nicht mehr wählen dürfen, Einzeltäter, die keine lange Verbrechensakte haben, schon.
Ja, außer sie begehen ein schwerwiegendes Strafdelikt gegen Wahlen gemäß der §§ 107 ff. StGB.
@8D96G994 Jahre4Y
Ja, wenn durch Psychiater als Wahlfähig freigegeben.
@8CMD4CD4 Jahre4Y
Ja, wenn sie dessen als urteilsfähig anerkannt werden.
@8CH6Z85Ökologisch-Demokratische4 Jahre4Y
Ja - außer hohe Straftaten gegen den Deutschen Staat (z.B. Terror usw.), Straftaten - Vergewaltigung - Mord - Misshandlungen
@995GT3MBündnis für Deutschland2 Jahre2Y
Ja jeder sollte das Recht dazu haben außer pädophile
@96RBSNR2 Jahre2Y
Ja, allerdings sollte der Entzug des Wahlrechts auch eine angewandte Strafe werden
@8Y6MCNQSozialdemokratische Partei3 Jahre3Y
Ja, außer Straftäter*innen des politisch extremistischen Spektrum
wenn sie keine straftaten aus politisch rechten gründen begangen haben
@8TCG66HFreie Demokratische Partei3 Jahre3Y
Ja, aber nur, wenn die Straftat nicht nachweislich politisch motiviert war.
@8PZVDWD4 Jahre4Y
Man sollte anhand der verübten Verbrechen entscheiden ob ein Person wählen darf
@8PGD38J4 Jahre4Y
Wahlen sind die Grundlage der Demokratie und Kriminelle immer noch Staatsbürger, die sich im selben System aufhalten. Wer einen Bürger aus dem Staat ausklammert, klammert ihn auch aus der Judikative und damit der Jusitz aus. Damit hätte der Staat Recht zu sprechen aus meiner sich verwirkt.
@8P4KMXFBündnis 90 / Die Grünen4 Jahre4Y
Wenn aufgrund von politischen Dinge, wie z.B Volksverhetzung, verurteilt werden, nein.
@ISIDEWITH3mos3MO
Denken Sie, dass es für die Gesellschaft vorteilhafter ist, Menschen mit Vorstrafen in den Wahlprozess einzubeziehen oder auszuschließen?
@ISIDEWITH3mos3MO
Was sagt es über eine Demokratie aus, wenn bestimmte Gruppen, wie ehemalige Straftäter, dauerhaft von der Teilnahme an Wahlen ausgeschlossen sind?
@ISIDEWITH3mos3MO
Wenn jemand seine Strafe verbüßt hat, glauben Sie, dass er seine vollen Rechte als Bürger, einschließlich des Wahlrechts, zurückerlangen sollte?
@8MK68YNFreie Demokratische Partei4 Jahre4Y
Ja, denn es ist ein fundamentales Recht, was auch jedem Kriminellen zusteht, solange er/sie psychisch dazu in der Lage, also zurechnungsfähig, ist.
@8QDG9TTBündnis für Deutschland4 Jahre4Y
Ja, Kleinkriminelle ohne Gewalthintergrund sollten normal Wählen dürfen, Gewaltverbrechern sollte das Wahlrecht jedoch während ihrer Haft entzogen werden.
@ISIDEWITH3mos3MO
Wenn das Wahlrecht ein grundlegendes Recht ist, sollte dann irgendein Verbrechen signifikant genug sein, um dieses Recht dauerhaft zu entziehen?
@ISIDEWITH3mos3MO
Stimmen Sie der Idee zu oder widersprechen Sie ihr, dass jemand, der seine Schuld gegenüber der Gesellschaft beglichen hat, eine zweite Chance verdient, einschließlich des Rechts zu wählen?
@ISIDEWITH3mos3MO
Wie denken Sie, dass die Ausschluss von Menschen nach einer Straftat vom Wahlrecht insbesondere arme oder Minderheitengemeinschaften betrifft?
@ISIDEWITH3mos3MO
Wie würde es sich für dich anfühlen, dein Wahlrecht aufgrund eines vergangenen Fehlers zu verlieren, selbst nachdem du deine Strafe verbüßt hast?
@ISIDEWITH3mos3MO
Wie wichtig ist es, zu wählen, um sich nach einer Verurteilung wirklich wieder in die Gesellschaft integriert zu fühlen?
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