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Antwortübersicht

Antwortraten von 284 85 Wählern.

11%
Ja
89%
Nein
8%
Ja
80%
Nein
2%
Ja, aber nur, wenn nachgewiesen werden kann, dass jemand an den von ihnen verkauften Drogen gestorben ist
5%
Nein, man sollte sie stattdessen zu lebenslanger Haft ohne Möglichkeit der bedingten Entlassung verurteilen
0%
Ja, aber nur, wenn sie Wiederholungstäter sind
5%
Nein, ich glaube nicht an die Todesstrafe
0%
Ja, sofern sie ein faires Gerichtsverfahren bekommen

Historische Unterstützung

Trend der Unterstützung im Zeitverlauf für jede Antwort von 284 85 Wählern.

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Historische Bedeutung

Trend, wie wichtig dieses Thema für 284 85 Wähler ist.

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Andere Beliebte Antworten

Einzigartige Antworten 85 Wähler, deren Ansichten über die bereitgestellten Optionen hinausgingen.

 @9N2Q5D6antwortete…6mos6MO

Wenn sie selbst getötet oder gefoltert haben, ja. Wenn es nur um den einfachen Handel geht nicht, nein.

 @9GDDPVKaus antwortete…1 Jahr1Y

Die Todesstrafe allein sollte ein Verbrechen sein und zwar gegen Menschenrechte. Stattdessen sollten die Strafen für Verbrecher verschärft werden.

 @9FQGDQ2aus Maine  antwortete…1 Jahr1Y

Nein, dorgendealer sollen zwar in den knast kommen aber wegen dem verkauf von drogen nicht umgebracht werden

 @9DBRJF9antwortete…1 Jahr1Y

Drogenhändler verkaufen Drogen wegen Profit, nicht unbedingt um anderen zu Schaden. Gegen Corona haben sich die leute auch nicht wegen des Allgemeinwohls impfen lassen, sondern um ihr eigenes Leben zu schützen. Die Menschheit war und wird immer aus Eigennutz handeln. Daher ist eine angepasste Strafe notwendig, keineswegs aber Lebenslänglich oder die Todesstrafe. Beim Verkauf an Minderjährige müsste man über härtere Strafen nachdenken.

 @964HWL3antwortete…2 Jahre2Y

Alle Drogendelikte sollten komplett abgeschafft werden. Es ist und darf nicht Aufgabe des Staates sein Bürger vor sich selbst zu schützen oder zu bevormunden. Der Konsum von Drogen schadet einzig allein der Person die sie nimmt. Alle Drogen sollten vom Staat verkauft werden, der Konsum kann bei Bedarf reguliert werden, z.B. Konsum nur an bestimmten Orten oder unter Aufsicht.

 @95Y32MPantwortete…2 Jahre2Y

Nein, aber eine Haftstrafe die angepasst ist an die Droge die verkauft wird. Dass somit die schwere der Strafe dadurch bestimmt wird welchen Nutzen aus der Droge gezogen wird und wie schädlich das für ein Individuum ist oder auch andere gefährdet.