1. Jeder, der diesen Militärdienst aus Gewissens- (Stichwort: "Verweigerung") oder medizinischen Gründen (Stichwort: "Ausmusterung") nicht absolvieren kann, muss stattdessen ein Jahr gemeinnützige Arbeit leisten (Stichwort: "Zivildienst") -- außer, er ist auch dafür zu krank.
2. Vor dem Hintergrund Ausbildung sollte es dem/der Einzelnen freigestellt werden, wann genau zwischen dem 18. und 30. Lebensjahr der jeweilige Dienst absolviert wird.
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