II) Aus Afghanistan sollten wir (nur) ganz bestimmten Personengruppen Asyl gewähren, dies aber im Regelfall:
1. Frauen, ggf. mitsamt ihren Kindern
2. alleingeflüchteten Kindern und Jugendlichen, ggf. plus Familiennachzug
3. ehemaligen Bundeswehrhelfern, die aufgrund dieser Tätigkeit bedroht werden
4. Christen, insbesondere vom Tod bedrohte Konvertiten vom Islam
Bei allen anderen sollte prinzipiell der Einzelfall bewertet werden.
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