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 @964HWL3Die Parteiantwortete…1 Jahr1Y

Ja, solange die Strafe verbüßt wurde und es sich nicht um ein schweres Verbrechen wie Vergewaltigung oder Mord gehandelt hat. Aber bei laufenden Ermittlungen sollten Politiker nicht auf ein Amt kandidieren dürfen bei dem sie immunität erhalten würden, bzw die Ermittlungen durch das Amt behindert würden oder der Politiker durch die Natur seine Amtes die Möglichkeit erhalten würde in die Ermittlungen einzusehen oder diese sogar zu beeinflussen.

 @8RR7XKYDie Linkeantwortete…3 Jahre3Y

 @8QF98R9Bündnis für Deutschlandantwortete…3 Jahre3Y

Ja, insofern es sich nicht um Schwer-, Gewalt-, Finanz-, oder Sexualverbrechen handelt. Und er seine Strafe verbüßt hat und sofern er sie nicht während seiner Amtszeit begangen hat.

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