@8S5TBLL3 Jahre3Y
Ja, unter bestimmten Umständen. Z.B. wenn der Wunsch auf Zusammenführung wirklich darauf beruht, dass man mit der Familie zusammen sein will. Und nicht, dass Probleme mit der Justiz oder Ähnliches Vater des Gedanken ist.
@8QWRJ4Q3 Jahre3Y
Ja, aber in in dem Land, aus dem sie kommen.
@8P5RYVTBündnis für Deutschland3 Jahre3Y
Es kommt zumeist auf die individuelle Situation an. Benötigen die Kinder die Unterstützung der Eltern? Sind sie minderjährig? Welche Aussichten haben sie nach Zusammenführung? Welche Ziele verfolgen sie? Stellen sie eine finanzielle Belastung für den Staat da?
Die Beantwortung dieser, und vieler weiteren Fragen, ist elementar für einen Entscheid zur Zusammenführung.
@9DBRJF98mos8MO
Nach erfolgreicher Integration ja.
Sie hätten gleich mit ihren Kindern herüberkomen müssen.
@96KCG6KBündnis für Deutschland2 Jahre2Y
das hat Frankreich zu entscheiden
@8YZJSKP2 Jahre2Y
ist das nicht eine Frage für Frankreich?
@8W37W7F3 Jahre3Y
Wenn es wirklich Flüchtlinge sind und keine Wirtschaftsflüchtlinge.
@8V9PQW7Bündnis für Deutschland3 Jahre3Y
Nur für minderjährige oder verfolgte
@8TZ6M6T3 Jahre3Y
Wenn die Eltern hier eine Staatsbürgerschaft haben oder das Kind in Gefahr ist
@8TSH97BBündnis 90 / Die Grünen3 Jahre3Y
Ist mir ehrlich gesagt egal bzw ich kann es kocht beurteilen
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