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 @8S5TBLLantwortete…3 Jahre3Y

Ja, unter bestimmten Umständen. Z.B. wenn der Wunsch auf Zusammenführung wirklich darauf beruht, dass man mit der Familie zusammen sein will. Und nicht, dass Probleme mit der Justiz oder Ähnliches Vater des Gedanken ist.

 @8P5RYVTBündnis für Deutschlandantwortete…3 Jahre3Y

Es kommt zumeist auf die individuelle Situation an. Benötigen die Kinder die Unterstützung der Eltern? Sind sie minderjährig? Welche Aussichten haben sie nach Zusammenführung? Welche Ziele verfolgen sie? Stellen sie eine finanzielle Belastung für den Staat da?
Die Beantwortung dieser, und vieler weiteren Fragen, ist elementar für einen Entscheid zur Zusammenführung.

 @8TZ6M6Tantwortete…3 Jahre3Y

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