Entweder stellt eine Krankheit eine Gefahr dar, die groß genug ist alle Menschen zu verpflichten sich dagegen zu impfen, oder die Gefahr ist gering genug von einer Impfpflich abzusehen. Ausnahmen könnten in gewissen Berufen bestehen, in denen die Gefahr für die Ansteckung anderer so hoch ist, dass eine Impfung nötig sein kann um den Beruf ausüben zu dürfen. Hier muss aber der Schutz dritter im Vorgdergrund stehen.
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