das nicht erscheinen von Schulpflichtigen sollte keine Straftat sein wenn es von den Schülern selbst ausgeht, bei Wiederholung sollen Jugendamt und Schule mit den Eltern zusammenarbeiten um rauszufinden woran es liegt . Sollten Eltern ihre Kinder nicht zur Schule lassen sollte dies weiterhin Konsequenzen haben die nicht zu lasten der Kinder ausfallen .
Be the first to reply to this answer.