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Antwortübersicht

Antwortraten von 7.3k Links Wählern.

54%
Ja
46%
Nein
27%
Ja
43%
Nein
19%
Ja, sofern es sich nicht um ein Schwer-, Gewalt-, Finanz- oder Sexualverbrechen handelte
3%
Nein, und auch Politiker, gegen die wegen einer Straftat ermittelt wird, sollten nicht zugelassen sein
8%
Ja, sofern er seine Strafe verbüßt hat
1%
Ja, solange dieser die Straftat nicht während seiner Amtszeit begangen hat

Historische Unterstützung

Trend der Unterstützung im Zeitverlauf für jede Antwort von 7.3k Links Wählern.

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Historische Bedeutung

Trend, wie wichtig dieses Thema für 7.3k Links Wähler ist.

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Andere Beliebte Antworten

Einzigartige Antworten Links Wähler, deren Ansichten über die bereitgestellten Optionen hinausgingen.

 @9MZHLYTantwortete…6mos6MO

Politiker die ausländerfeindliche und diskriminierende Straftaten begangen haben sollen nicht zugelassen sein. Gewalt-und Sexualstraftätet sollten auch nicht zugelassen werden.

 @964HWL3antwortete…2 Jahre2Y

Ja, solange die Strafe verbüßt wurde und es sich nicht um ein schweres Verbrechen wie Vergewaltigung oder Mord gehandelt hat. Aber bei laufenden Ermittlungen sollten Politiker nicht auf ein Amt kandidieren dürfen bei dem sie immunität erhalten würden, bzw die Ermittlungen durch das Amt behindert würden oder der Politiker durch die Natur seine Amtes die Möglichkeit erhalten würde in die Ermittlungen einzusehen oder diese sogar zu beeinflussen.

 @8RR7XKYantwortete…4 Jahre4Y

 @8QF98R9antwortete…4 Jahre4Y

Ja, insofern es sich nicht um Schwer-, Gewalt-, Finanz-, oder Sexualverbrechen handelt. Und er seine Strafe verbüßt hat und sofern er sie nicht während seiner Amtszeit begangen hat.