Unter Wahlrechtsausschluss versteht man den Ausschluss eines Wahlberechtigten vom Wahlrecht. In der Regel handelt es sich dabei um Personen, die wegen schwerer Straftaten verurteilt wurden. In Deutschland genießen Häftlinge und verurteilte Schwerverbrecher das volle Wahlrecht, sofern es ihnen nicht per Gerichtsbeschluss entzogen wurde.
Für diese Bevölkerungsgruppe werden Statistiken angezeigt
Antwortraten von 361 80796 Wählern.
73% Ja |
27% Nein |
53% Ja |
27% Nein |
9% Ja, aber erst, nachdem sie ihre Strafe verbüßt haben und ihre Bewährungszeit vorüber ist. |
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6% Ja, jeder Bürger und jede Bürgerin verdient ein Wahlrecht. |
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5% Ja, mit Ausnahme von Straftätern, die wegen Mordes oder Gewaltverbrechen verurteilt wurden. |
Trend der Unterstützung im Zeitverlauf für jede Antwort von 361 80796 Wählern.
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Trend, wie wichtig dieses Thema für 361 80796 Wähler ist.
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Einzigartige Antworten 80796 Wähler, deren Ansichten über die bereitgestellten Optionen hinausgingen.
@5DZNC3Y4 Jahre4Y
Ausser pedofile, mörder aus ùberzeugung, homoseksuele (den Sie sind für die adoptierung von Kindern) und das ist förderung zu Kindesmissbrauch.
@9TBC7NX3mos3MO
Nur wenn die Haftstrafe abgesessen wurde. Verurteilte hinter Gittern nicht nicht direkter Teil der Gesellschaft und sollten keinen Einfluss auf diese nehmen dürfen.
@9KWTSYJ9mos9MO
Nachdem sie ihre strafe abgesessen haben und es haengt davon ab, wie sie sich im gefaengnis bverhalten und fuer was sie sitzen
@9DBRJF91 Jahr1Y
Ja, mit Ausnahme von Straftätern, die grundlos Morden oder Gewaltverbrechen verübt haben. Ein Racheakt ist auch eine Straftat, allerdings kann dieser menschlich vertretbar sein und man sollte so einem Täter bei resozialisierung alle verlorenen Rechte wieder anerkennen.
@96KCG6K2 Jahre2Y
ja, wenn sie in Besitz der Staatsbürgerschaft sind
@92ZW36Y3 Jahre3Y
Bei guten Verhalten der Insassen sollte wählen kein Problem sein
@8Z85GC83 Jahre3Y
Nur mit deutscher Staatsbürgerschaft
@8YBLX8C3 Jahre3Y
Ja, außer Pädophile und Tierquäler
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