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Antwortübersicht

Antwortraten von 5.2k 701 Wählern.

62%
Ja
38%
Nein
43%
Ja
38%
Nein
9%
Ja, aber erst, nachdem sie ihre Strafe verbüßt haben und ihre Bewährungszeit vorüber ist.
5%
Ja, mit Ausnahme von Straftätern, die wegen Mordes oder Gewaltverbrechen verurteilt wurden.
4%
Ja, jeder Bürger und jede Bürgerin verdient ein Wahlrecht.

Historische Unterstützung

Trend der Unterstützung im Zeitverlauf für jede Antwort von 5.2k 701 Wählern.

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Historische Bedeutung

Trend, wie wichtig dieses Thema für 5.2k 701 Wähler ist.

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Andere Beliebte Antworten

Einzigartige Antworten 701 Wähler, deren Ansichten über die bereitgestellten Optionen hinausgingen.

 @5DZNC3Yantwortete…4 Jahre4Y

Ausser pedofile, mörder aus ùberzeugung, homoseksuele (den Sie sind für die adoptierung von Kindern) und das ist förderung zu Kindesmissbrauch.

 @9TBC7NXantwortete…3mos3MO

Nur wenn die Haftstrafe abgesessen wurde. Verurteilte hinter Gittern nicht nicht direkter Teil der Gesellschaft und sollten keinen Einfluss auf diese nehmen dürfen.

 @9KWTSYJaus British Columbia  antwortete…9mos9MO

Nachdem sie ihre strafe abgesessen haben und es haengt davon ab, wie sie sich im gefaengnis bverhalten und fuer was sie sitzen

 @9DBRJF9antwortete…1 Jahr1Y

Ja, mit Ausnahme von Straftätern, die grundlos Morden oder Gewaltverbrechen verübt haben. Ein Racheakt ist auch eine Straftat, allerdings kann dieser menschlich vertretbar sein und man sollte so einem Täter bei resozialisierung alle verlorenen Rechte wieder anerkennen.

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