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Antwortübersicht

Antwortraten von 1.7k Saarland Wählern.

61%
Ja
39%
Nein
40%
Ja
39%
Nein
10%
Ja, aber erst, nachdem sie ihre Strafe verbüßt haben und ihre Bewährungszeit vorüber ist.
6%
Ja, mit Ausnahme von Straftätern, die wegen Mordes oder Gewaltverbrechen verurteilt wurden.
4%
Ja, jeder Bürger und jede Bürgerin verdient ein Wahlrecht.

Historische Unterstützung

Trend der Unterstützung im Zeitverlauf für jede Antwort von 1.7k Saarland Wählern.

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Historische Bedeutung

Trend, wie wichtig dieses Thema für 1.7k Saarland Wähler ist.

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Andere Beliebte Antworten

Einzigartige Antworten Saarland Wähler, deren Ansichten über die bereitgestellten Optionen hinausgingen.

 @5DZNC3Yantwortete…4 Jahre4Y

Ausser pedofile, mörder aus ùberzeugung, homoseksuele (den Sie sind für die adoptierung von Kindern) und das ist förderung zu Kindesmissbrauch.

 @9TBC7NXantwortete…5mos5MO

Nur wenn die Haftstrafe abgesessen wurde. Verurteilte hinter Gittern nicht nicht direkter Teil der Gesellschaft und sollten keinen Einfluss auf diese nehmen dürfen.

 @9KWTSYJaus British Columbia  antwortete…11 Monate11MO

Nachdem sie ihre strafe abgesessen haben und es haengt davon ab, wie sie sich im gefaengnis bverhalten und fuer was sie sitzen

 @9DBRJF9antwortete…1 Jahr1Y

Ja, mit Ausnahme von Straftätern, die grundlos Morden oder Gewaltverbrechen verübt haben. Ein Racheakt ist auch eine Straftat, allerdings kann dieser menschlich vertretbar sein und man sollte so einem Täter bei resozialisierung alle verlorenen Rechte wieder anerkennen.

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