1949 verbot Deutschland die Todesstrafe. Zuvor erfolgte Todesurteile wurden durch lebenslange Haftstrafen ersetzt. Das Grundgesetz schreibt vor, dass Gefangene alle 15 Jahre auf Entlassung zur Bewährung geprüft werden.
Für diese Bevölkerungsgruppe werden Statistiken angezeigt
Antwortraten von 197k Deutschland Wählern.
25% Ja |
75% Nein |
17% Ja |
72% Nein |
7% Ja, aber nur für furchtbare Verbrechen mit unbestreitbaren Beweisen |
2% Nein, das Leben im Gefängnis zu verbringen, ist eine härtere Strafe |
0% Ja, aber die Familie des Opfers sollte über die Strafe entscheiden |
1% Nein, zu viele Menschen werden unschuldig verurteilt |
Trend der Unterstützung im Zeitverlauf für jede Antwort von 197k Deutschland Wählern.
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Trend, wie wichtig dieses Thema für 197k Deutschland Wähler ist.
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Einzigartige Antworten Deutschland Wähler, deren Ansichten über die bereitgestellten Optionen hinausgingen.
@8LTSHCX5 Jahre5Y
Nein, die Würde des Menschen ist unantastbar.
@8JBHW7R5 Jahre5Y
Nein, eher sollten Verbrecher gebildet werden, um sie wieder in die Gemeinschaft einbringen zu können.
@B49832Y1Mo1MO
Nein, das töten anderer Menschen ist moralich nicht zu verantworten.
Für eindeutig identifizierte Schwerstverbrecher müsste es lebenslange Freiheitsstrafen ohne Aussicht auf jemalige Entlassung geben.
Die Unterbringung müsste wirtschaftlicher gestaltet werden, um Steuerzahler zu entlasten. Jeder Inhaftierte sollte jederzeit das Recht und die Möglichkeit haben, sich durch geeignete Hilfsmittel schmerzfrei selbst umzubringen.
@B2L7S394mos4MO
Ich würde es für gerecht halten, die Vorstellung, ein wehrlosen, ohne Waffe staatlich umzubringen, kotzt mich aber an
@9RQQ56710mos10MO
Nein, die Straftäter sollten stattdessen verpflichtend an Schienennetz und Windkraftanlagen arbeiten müssen
@9LKQVLM1 Jahr1Y
Die Verurteilte Person sollte entscheiden dürfen ob sie lebenslänglich oder die Todesstrafe erhalten möchte
@9L83DDF1 Jahr1Y
Keine Todesstrafe, aber härtere Strafen in Deutschland für sexuelle Übergriffe, Vergewaltigung und allgemeine Gewalt.
@9J8N6Z81 Jahr1Y
Gegen die Todesstrafe aber für Folter (Lebenslang) bei unbestreitbaren beweisen bei Mord, Völkermord und Vergewaltigungen
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