Im August 2015 enthüllte die deutsche Wochenzeitung „Die Zeit“, dass der BND einen Deal mit der NSA ausgemacht hat, um Zugriff auf die Überwachungsplattform XKeyscore zu erlangen. Interne Dokumente belegen, dass Deutschlands Inlandsnachrichtendienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), von der NSA die Software XKeyscore im Austausch gegen Daten aus Deutschland erhalten hat.
Für diese Bevölkerungsgruppe werden Statistiken angezeigt
Antwortraten von 1.7k 79 Wählern.
60% Ja |
40% Nein |
35% Ja |
38% Nein |
15% Ja, aber nur auf gerichtliche Anordnung hin |
1% Nein, und es sollen Gesetze erlassen werden, die die Regierung an der Überwachung von Unterhaltungen von Bürgern hindern |
8% Ja, aber nur bei Personen mit einem kriminellen Hintergrund |
|
3% Ja, das ist notwendig, um Terrorismus zu bekämpfen |
Trend der Unterstützung im Zeitverlauf für jede Antwort von 1.7k 79 Wählern.
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Trend, wie wichtig dieses Thema für 1.7k 79 Wähler ist.
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Einzigartige Antworten 79 Wähler, deren Ansichten über die bereitgestellten Optionen hinausgingen.
@9W53YXP1Mo1MO
Nur bei der Person bei der dringender Verdacht auf ein gefährliches Verbrechen da ist bzw. um ein Verbrechen aufzuarbeiten, nicht aber bei kontaktpersonen
@9JTMS6510mos10MO
Ja bei hinreichend begründetem Verdacht. Wenn kein "Beweismaterial" entdeckt wird, müssen evtl. gespeicherte Daten nach einer best. Frist vernichtet werden.
@9JGF8BN10mos10MO
Ja, aber nur auf gerichtliche Anordnung hin oder ohne gerichtliche Anordnung, wenn ein gewisser Zeitdruck besteht, wobei diese Notwendigkeit auch im Nachhinein von einem Gericht überprüft werden muss
@9J38ND811 Monate11MO
Meinstens ist es ineffektiv, durch einen Informations überschuss. Der Regierung fehlt das Qualifizierte Personal diese Daten auszuwerten. Das ein schleusen von Trojan beruht darauf das unsere Geräte absichtlich unsicher sind, das ist unverschämt.
@9DZ7ZXN1 Jahr1Y
Nein,und das Verbot sollte in die verfassung aufgenommen werden
@8YQX49H3 Jahre3Y
Ja, solange dafür ein richterlicher Beschluss getätigt wird.
@8XDNRP33 Jahre3Y
Ja aber nur bei begründetem Verdacht auf schwere Straftaten
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