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Antwortübersicht

Antwortraten von 1.1k Leipzig II Wählern.

56%
Ja
44%
Nein
34%
Ja
42%
Nein
13%
Ja, aber nur auf gerichtliche Anordnung hin
2%
Nein, und es sollen Gesetze erlassen werden, die die Regierung an der Überwachung von Unterhaltungen von Bürgern hindern
7%
Ja, aber nur bei Personen mit einem kriminellen Hintergrund
3%
Ja, das ist notwendig, um Terrorismus zu bekämpfen

Historische Unterstützung

Trend der Unterstützung im Zeitverlauf für jede Antwort von 1.1k Leipzig II Wählern.

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Historische Bedeutung

Trend, wie wichtig dieses Thema für 1.1k Leipzig II Wähler ist.

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Andere Beliebte Antworten

Einzigartige Antworten Leipzig II Wähler, deren Ansichten über die bereitgestellten Optionen hinausgingen.

 @9W53YXPantwortete…1Mo1MO

Nur bei der Person bei der dringender Verdacht auf ein gefährliches Verbrechen da ist bzw. um ein Verbrechen aufzuarbeiten, nicht aber bei kontaktpersonen

 @9JTMS65antwortete…10mos10MO

Ja bei hinreichend begründetem Verdacht. Wenn kein "Beweismaterial" entdeckt wird, müssen evtl. gespeicherte Daten nach einer best. Frist vernichtet werden.

 @9JGF8BNantwortete…10mos10MO

Ja, aber nur auf gerichtliche Anordnung hin oder ohne gerichtliche Anordnung, wenn ein gewisser Zeitdruck besteht, wobei diese Notwendigkeit auch im Nachhinein von einem Gericht überprüft werden muss

 @9J38ND8antwortete…11 Monate11MO

Meinstens ist es ineffektiv, durch einen Informations überschuss. Der Regierung fehlt das Qualifizierte Personal diese Daten auszuwerten. Das ein schleusen von Trojan beruht darauf das unsere Geräte absichtlich unsicher sind, das ist unverschämt.